Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Hospizdienst anzufragen?
Es ist sinnvoll, rechtzeitig anzufragen, damit die Bedürfnisse der sterbenden Person geklärt werden und vielleicht noch Kontakt mit ihm/ihr aufgenommen werden kann. Dies fördert eine vertrauensvolle Begleitung.
Wo rufe ich an, um den Hospizdienst zu beauftragen?
Bitte melden Sie sich auf dem Einsatzhandy 0171 5775934. Sofern wir nicht persönlich erreichbar sind, sprechen Sie Ihren Wunsch bitte auf den Anrufbeantworter und wir melden uns baldmöglichst.
Wie ist der Ablauf, damit ich möglichst schnell eine Sterbebegleitung für einen Angehörigen beauftragen kann?
Bitte melden Sie sich auf dem Einsatzhandy 0171 5775793. Die Koordinatorin wird sich zu einem Erstgespräch bei Ihnen melden und Sie vereinbaren gemeinsam die weitere Vorgehensweise. Ihre persönliche Weltanschauung und Religion werden von uns respektiert.
Was genau beinhaltet eine hospizliche Begleitung?
Ambulante Hospizdienste begleiten unheilbar erkrankte und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in den letzten Monaten oder Wochen des Lebens. Sie helfen den Angehörigen nach einem Todesfall durch die Zeit der Trauer. Die lebensbejahende Grundeinstellung schließt aktive Sterbehilfe aus.
Menschen, die sich für eine Mitarbeit im Hospizdienst entschieden haben, übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich und werden vom Hospizdienst durch Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wo kann eine Sterbebegleitung stattfinden?
Begleitungen durch ambulante ehrenamtliche Hospizdienste finden überwiegend zu Hause, aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus statt. Das Angebot ist kostenlos. Pflegeleistungen sowie Hausarbeit werden von ambulanten Hospizdiensten nicht übernommen.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Hospizbegleitung in Anspruch nehme?
Die Angebote für die betroffenen Menschen sind kostenfrei. Der ambulante Hospizdienst finanziert sich im Wesentlichen aus Spenden. Darüber hinaus kann der Verein für Aufwendungen Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen.
Was ist zu tun im Sterbefall?
Bei einem Sterbefall stehen viele Formalitäten an, für die die Angehörigen oft gar keinen Kopf haben, die aber zeitnah erledigt werden müssen. Immer wieder hören wir, wie hilfreich im Sterbefall eine „to-do-Liste“ sein kann. Wir möchten Sie deshalb mit einer Liste der wichtigsten Formalitäten unterstützen.
Es ist durchaus sinnvoll, sich schon im Sterbeprozess damit zu beschäftigen..... das bringt im Sterbefall Raum für Trauer und Zeit für den Abschied. Manches kann und darf rechtzeitig (im Vorfeld) geregelt und erledigt werden, es besteht die Möglichkeit die sterbende Person mit einzubeziehen.
Was ist im Sterbefall zu tun, und welche Unterlagen werden benötigt?
- ÄrztIn verständigen, er/sie stellt die Todesbescheinigung aus
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, benötigt werden dafür
- Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde Ehegatten
- Angehörige und FreundInnen informieren
- BestatterIn und evtl. Pfarramt oder TrauerrednerIn informieren
- Organisation Beerdigung
- Arbeitgeber und Rentenversicherung informieren
- Nachlassgericht informieren
- Haushaltsauflösung und Wohnung kündigen
- Daueraufträge/Versicherungen/Mitgliedschaften der verstorbenen Person kündigen
- Hinterbliebenenrente beantragen
- Finanzamt verständigen
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bieten ausführliche Checklisten (z.T. auch online) an, in denen genau aufgelistet ist, welche Unterlagen bei welchem Sterbefall benötigt werden.
Wie wird man HospizbegleiterIn?
Unser Verein „Hospiz-Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen e. V.“ bildet laufend neue Hospizbegleiter aus. Bitte wenden Sie sich an unser Büro in Gerabronn.
Ich stelle mir diese Arbeit sehr schwer vor, wird man da nicht sehr traurig?
Eine gründliche Vorbereitung ist Voraussetzung für den ambulanten Hospizdienst. Deshalb bildet unser Verein laufend neue MitarbeiteiterInnen aus. Hier lernen Sie alles Nötige, um auf die ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet zu sein. Zum Selbstschutz sollte eine persönliche Verlusterfahrung erst abgeschlossen bzw. aufgearbeitet sein.
Welche Voraussetzungen braucht ein Hospizbegleiter/eine Hospizbegleiterin?
Eine gute Basis bildet ein Zusammenspiel aus Offenheit, Toleranz, Flexibilität, Geduld und Ausdauer, abgerundet durch eine einfühlsame, vertrauensvolle und humorvolle Art.
Wie kann ich den Verein unterstützen?
Da sich unser Verein überwiegend durch Spenden finanziert, freuen wir uns über jede Zuwendung. Spendenkonto Volksbank Hohenlohe, IBAN DE81 6209 1800 0233 7660 06, BIC GENODES 1 VHL
„Schafft euch ein Nebenamt“ hat Albert Schweizter gesagt. Gerne können Sie bei uns die Qualifikation zur HospizbegleiterIn absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Büro.
Durch eine Mitgliedschaft können Sie als Unterstützer aktiv werden.